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Finanzamt Bad Homburg v. d. Höhe
Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG).
Gültig vom 01.01.2018 bis 31.12.2020
Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen und/oder Gebäudereinigungsleistungen
Gültig bis 25.09.2020